Nuthetal
 
RSS-Feed   Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg informiert: Bauabgangsstatistik 2021 im Land Brandenburg

Nuthetal, den 15.11.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,


das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Ab-bruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohn-gebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

  • den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
  • den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
  • die Nutzungsänderung von Wohnraum

 

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter:

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.


Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In die-sen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangs-statistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg