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Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Reisepass, vorläufiger


Kurzinformationen

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.


Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin/ Mitarbeiter Meldestelle erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde

 

  • Direkt bei der Antragstellung wird das Passbild von Personen über 6 Jahre an einem Fototerminal im Einwohnermeldeamt aufgenommen. Für die Erstellung eines Lichtbildes wird eine Gebühr von 6,00 EURO fällig. (Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)

  • Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Bilder nicht vor Ort aufnehmen möchten lassen, müssen einen Fotografen aufsuchen, der über eine nach der einschlägigen technischen Richtlinie zertifizierten Ausstattung verfügt und das Bild über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg mittels QR-Code an das Einwohnermeldeamt sendet.


Gebühren

Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

Die Gebühr ist zu verdoppeln 

  • wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird 

  • wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird

 

Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.

 

Aufnahme des Lichtbildes von Personen ab 6 Jahre 6,00 EUR

(Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)


Ansprechpartner

Cordula Müller
Telefon (033200) 20427

Anke Pfingsten
Telefon (033200) 20416

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