Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Reisepass, vorläufiger


Kurzinformationen

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.


Beschreibung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin/ Mitarbeiter Meldestelle erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde

 


Gebühren

Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

Die Gebühr ist zu verdoppeln 

 

Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.

 

Aufnahme des Lichtbildes von Personen ab 6 Jahre 6,00 EUR

(Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)


Ansprechpartner

Cordula Müller
Telefon (033200) 20427

Anke Pfingsten
Telefon (033200) 20416