Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Melderegister
Kurzinformationen
Jede Person, die im Gemeindegebiet gemeldet ist, hat das Recht auf kostenfreie, schriftliche Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten.
Beschreibung
Einfache Melderegisterauskunft:
Personen, die nicht Betroffene sind (Dritte) erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Einwohnermeldeamt (über einzelne bestimmte Einwohner) folgende Auskünfte: * Vor- und Familienname * Doktorgrad * gegenwärtige Anschriften * die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskünfte:
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, erhält vom Einwohnermeldeamt eine erweiterte Registerauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfasst: * Tag und Ort der Geburt * frühere Vor- und Familiennamen * Familienstand (nur die Angabe ob verheiratet oder nicht) * Staatsangehörigkeiten * frühere Anschriften * Tag des Ein- und Auszuges * Gesetzliche Vertreter * Sterbetag und -ort.
Eine Ausnahme der Auskunftserteilungen, sowohl bei der einfachen als auch bei der erweiterten Melderegisterauskunft gelten bei Personen, für die eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist (weiteres siehe unter Auskunftssperren).
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Vorsprache:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
beim schriftlichen Auskunftsersuchen:
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
Gebühren
Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Eine Bearbeitung kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.
- einfache Auskunft: 10,00 €
- erweiterte Auskunft: 12,00 €. Für diese Auskunft ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen.
Ansprechpartner
Cordula Müller
(033200) 20427
(033200) 20444