Allgemeinverfügung der Veterinärbehörde Potsdam-Mittelmark
Wesentliche Inhalte der neuen Allgemeinverfügung sind:
Das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässen, gilt weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Neu aufgenommen wurde eine Melde- und Untersuchungspflicht für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei bestimmten Verlusten oder auffälligen Leistungsänderungen. Zu melden sind unverzüglich an den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
Verluste ab 3 Prozent innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren,
Verluste ab 1 Prozent innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder
auffällige Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme.
Geflügelhaltungen, bei denen diese Kriterien auftreten, müssen anschließend virologisch auf Newcastle Disease untersucht werden.
Für die begleitende Kommunikation wäre aus fachlicher Sicht wichtig, deutlich zu machen, dass es sich nicht um ein allgemeines Verbringungsverbot für Geflügel oder Tauben handelt. Der Schwerpunkt der Allgemeinverfügung liegt weiterhin auf dem Verbot entsprechender Veranstaltungen sowie auf der frühzeitigen Meldung und Untersuchung auffälliger Geflügelhaltungen.










