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Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Gewerbe, anmelden


Kurzinformationen

Anzeige (=Anmeldung) des Beginns eines stehenden Gewerbes.


Rechtsgrundlagen

§§ 14 und 15 Gewerbeordnung (GewO)


Gebühren

Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO)


Ansprechpartner

Anke Pfingsten
Telefon (033200) 20416


Formulare

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