Nuthetal
 
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Baumfällgenehmigung


Kurzinformationen


Baumfällungen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. erfolgen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

 

  • Bestandsplan/ Lageplan aller auf dem Grundstück befindlichen Bäume inkl. Einzeichnung des Standortes des einzumessenden Baukörpers (bei Bauantrag)
  • Markierung und Auflistung der zu fällenden Bäume mit Angabe der Art und des Stammumfanges (gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden)
  • Foto des zur Fällung beantragten Baumbestandes (nicht Bedingung)
  • zusätzliche Stellungnahme der Unteren Forstbehörde (nur während der Vegetationsperiode)
  • Die Eckpunkte des Baukörpers sind durch Pflöcke auf dem Baugrundstück zu markieren
  • Vorschläge zu möglichen Ersatzpflanzungen (Ort, Umfang etc.) sind erwünscht

Gebühren

 

Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nuthetal in der jeweils gültigen Fassung.

 


Formulare

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