Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Reisepass, vorläufiger
Kurzinformationen
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Beschreibung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin/ Mitarbeiter Meldestelle erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde
Direkt bei der Antragstellung wird das Passbild von Personen über 6 Jahre an einem Fototerminal im Einwohnermeldeamt aufgenommen. Für die Erstellung eines Lichtbildes wird eine Gebühr von 6,00 EURO fällig. (Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)
Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Bilder nicht vor Ort aufnehmen möchten lassen, müssen einen Fotografen aufsuchen, der über eine nach der einschlägigen technischen Richtlinie zertifizierten Ausstattung verfügt und das Bild über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg mittels QR-Code an das Einwohnermeldeamt sendet.
Gebühren
Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR
Die Gebühr ist zu verdoppeln
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Die Gebühr ist um 13 Euro anzuheben, wenn die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird.
Aufnahme des Lichtbildes von Personen ab 6 Jahre 6,00 EUR
(Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)
Ansprechpartner
Cordula Müller
(033200) 20427
Anke Pfingsten
(033200) 20416




