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Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Fundsachen, abgeben


Kurzinformationen

  • Entgegennahme von Verlustanzeigen
  • Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen
  • Unterbringung von Fundtieren


Im Service-Center können Fundsachen abgegeben werden. Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum gemäß § 973 BGB. Verzichtet der Finder der Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so kann die Behörde die Sache öffentlich versteigern.


Beschreibung


Im Service-Center können Fundsachen abgegeben werden. Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum gemäß § 973 BGB. Verzichtet der Finder der Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so kann die Behörde die Sache öffentlich versteigern.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren

 

 


Fristen


Lagerdauer 6 Monate


Gebühren


keine


Ansprechpartner

Cordula Müller
Telefon (033200) 20427

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