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Fachbereich 2 - Finanzen

Einzugsermächtigung, Bankverbindung ändern


Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, wiederkehrende fällige Zahlungen bequem per Lastschrift zu begleichen. Voraussetzung dafür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (früher: Einzugsermächtigung) an die Gemeinde Nuthetal.

 

Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig. Eine Ausnahme bildet in diesem Fall die Änderung der Bankverbindung, hier ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die neue Bankverbindung erforderlich.


Ansprechpartner

Betty Jahn
Telefon (033200) 20434


Formulare

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