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Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.


Beschreibung

Widersprochen wird gegen

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  5. Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet


    Rechtsgrundlagen

     


    Notwendige Unterlagen

    Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag


    Gebühren

    keine


    Ansprechpartner

    Cordula Müller
    Telefon (033200) 20427

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