Baumfällgenehmigung

Kurzinformationen


Baumfällungen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. erfolgen.

Rechtsgrundlagen
Baum- und Gehölzschutz
Notwendige Unterlagen

 

 

Kosten

 

Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nuthetal in der jeweils gültigen Fassung.

 

Formulare
Antrag Baumfällung bzw. genehmigungspflichtige Baumveränderung