- Start
- » Nachrichten
- » Verbrennen von Grünabfällen ist verboten
Verbrennen von Grünabfällen ist verboten
Nuthetal, den 01.10.2015Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Grün- und Gartenabfälle aller Art grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen. Dies regelt die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung sowie das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg
Verstöße gegen diese Bestimmung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfälle können im Servicecenter der Gemeinde entsprechende Abfallsäcke erworben werden. Diese werden durch die Firma APM regelmäßig abgeholt. Der Tourenplan kann im Internet unter www.apm-niemegk.de eingesehen werden. Auch bei den Wertstoffhöfen des Landkreises können diese Abfälle abgegeben werden.
Gemeinde Nuthetal
Fachbereich 3
Ordnung und Sicherheit