• Start
  • » Nachrichten
  • » Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

Nuthetal15.12.2020

Das Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft und mit Ablauf des 10.01.2021 außer Kraft.

Sie finden die Verordnung unter Downloads.

 

Weitere Informationen: