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Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Nuthetal15.12.2020Das Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Verordnung tritt am 16. Dezember in Kraft und mit Ablauf des 10.01.2021 außer Kraft.
Sie finden die Verordnung unter Downloads.
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