Erschließung, baurechtliche Beratung

Beschreibung


Wo bekomme ich einen Nachweis über die gesicherte städtebauliche Erschließung gemäß §§ 43 u. 44 BbgBO?

 

 

 

Rechtsgrundlagen


§§ 43 u. 44 BbgBO

Notwendige Unterlagen


Der einfache Lageplan soll auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte (Liegenschaftskarte) bzw. auf der Grundlage des Auszuges aus dem Gemeindekartenwerk gefertigt sein. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 

Ansprechpartner

Fachbereich 3 - Bauwesen und Facilitymanagement
Rainer vom Lehn
Telefon (033200) 20435