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Gewerbe, abmelden

Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Kosten

Die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei.

Ansprechpartner

Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Ulrike Stiller
Telefon (033200) 20416
Telefax (033200) 20444
Formulare
Gewerbe-Abmeldung