Kitaplatz, anmelden

Rechtsgrundlagen
Kostenbeitragssatzung für die Betreuung von Kindern
Weiterführendes

Wenn Ihr Kind eine Kindertagesstätteneinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) außerhalb unserer Gemeinde (z.B. Potsdam, Michendorf) besucht oder demnächst besuchen wird, denken Sie bitte daran, dass Sie umgehend eine Kostenübernahme für die Kindertagesbetreuung bei uns, zu dem Stichtag Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt, beantragen müssen.

Die Kostenübernahme kann leider nicht rückwirkend ausgestellt werden.

 

Ansprechpartner

Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Nadine Liebe
Telefon (033200) 20420
Formulare
Antrag auf Aufnahme in eine Kindertagesstätte/ Kindertagespflege in der Gemeinde Nuthetal