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Personalausweis
Die antragsstellende Person muss bei der Beantragung von Dokumenten persönlich erscheinen.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Direkt bei der Antragstellung wird das Passbild von Personen über 6 Jahre an einem Fototerminal im Einwohnermeldeamt aufgenommen. Für die Erstellung eines Lichtbildes wird eine Gebühr von 6,00 EURO fällig. (Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)
Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Bilder nicht vor Ort aufnehmen möchten lassen, müssen einen Fotografen aufsuchen, der über eine nach der einschlägigen technischen Richtlinie zertifizierten Ausstattung verfügt und das Bild über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg mittels QR-Code an das Einwohnermeldeamt sendet.
Neubeantragung eines Personalausweises 46,00 EUR
Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 27,60 EUR
Aufnahme des Lichtbildes von Personen ab 6 Jahre 6,00 EUR
(Hier keine Aufnahme des Lichtbildes von Personen unter 6 Jahre)