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Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widersprochen wird gegen
- Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
- Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
- Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
- Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige UnterlagenAusgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Kostenkeine
AnsprechpartnerFachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, BürgerdiensteCordula Müller
(033200) 20427