Information zur Gartenbewässerung

Nuthetal, den 19.07.2022

 

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

mit einer Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2022 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (z. B. Seen, Teichen, Bächen etc.) untersagt sowie die Entnahme aus Brunnen zur Bewässerung von privaten Grün- und Gartenflächen eingeschränkt.

 

Auch von Seiten des Wasserversorgers, dem WAZV „Der Teltow“ sowie dem WAZV „Mittelgraben“, wird empfohlen, bei der Bewässerung Ihrer Grün- und Gartenflächen sehr sparsam zu sein.

 

Aufgrund der aktuellen Witterung und eines daraus resultierenden überdurchschnittlichen Wasserbedarfs, kann es zu einer sehr starken Beanspruchung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen kommen. Damit der normale Hausbedarf an Trinkwasser weiterhin stabil gewährleistet werden kann, bitten wir Sie insbesondere bei der Gartenbewässerung und dem Befüllen von Pools um Beachtung folgender Hinweise:

 

  • Gießen Sie nicht bei starkem Sonnenschein. Durch die Hitze verdunstet das Wasser, bevor es die Wurzeln im Boden erreichen kann. Außerdem können Wassertropfen auf Pflanzen bei starker Sonneneinstrahlung wie Brenngläser wirken. Die Pflanzen werden dadurch quasi verbrannt.
  • Bewässern Sie Ihren Garten möglichst vor Sonnenaufgang oder abends nach Sonnenuntergang. Dabei ist das gründliche Gießen direkt im Wurzelbereich der Pflanzen besser als ein großflächiges Beregnen.
  • Halten Sie den Rasen nicht zu kurz. Ein längerer Rasen hält die Feuchtigkeit besser und vermindert damit den Bewässerungsbedarf.
  • Befüllen Sie den Pool in den Abend- oder Nachtstunden. So entlasten Sie das Versorgungssystem, denn eine Poolbefüllung erfordert eine massive Trinkwassermenge. Außerdem können so große Auswirkungen bei der Trinkwasserversorgung der Haushalte vermieden werden. Decken Sie Ihren Pool möglichst ab, das verringert die Verdunstung.

Wasser ist eine der kostbarsten Ressourcen unserer Erde und ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Bitte gehen Sie grundsätzlich achtsam damit um, um die reibungslose Trinkwasserversorgung nicht nur in der Sommerzeit sicherzustellen.

 

Zusammenfassend können wir festhalten: Sie dürfen Ihre Grün- und Gartenflächen über Ihren Trinkwasser-Hausanschluss grundsätzlich bewässern, sollten dies jedoch auf das absolut erforderliche Minimum beschränken. Bitte beachten Sie dabei auch die oben genannten Hinweise, um die wertvolle Ressource Wasser zu schonen.

 

 

Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH
Fahrenheitstraße 1
14532 Kleinmachnow

 

WAZV „Mittelgraben“
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal