Nuthetal
 
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Sechste Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 6. SARS-CoV-2-EindV) vom 12. Februar

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Das Kabinett hat die Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.

Sie finden die Verordnung und eine Anlage unter Downloads.