Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

Nuthetal, den 22.01.2021

Das Kabinett hat die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.

Sie finden die Verordnung, eine Anlage und die allgemeine Begründung unter Downloads.