Fünfte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Nuthetal, den 22.01.2021
Das Kabinett hat die Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.
Sie finden die Verordnung, eine Anlage und die allgemeine Begründung unter Downloads.
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