Nuthetal
 
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Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg

Nuthetal, den 30.11.2020

Brandenburg verlängert wegen der Pandemie den Teil-Lockdown bis zum 21. Dezember und passt die Corona-Maßnahmen in wichtigen Punkten an das aktuell hohe Infektionsgeschehen an. Das Kabinett hat dazu heute die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So wird die Masken-Pflicht ausgeweitet, und die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen anordnen, auf welchen belebten Straßen und Plätzen zum Jahreswechsel ein Silvesterfeuerwerk verboten ist. Die geänderte Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft. Brandenburg setzt damit den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 25. November um.