Bildung von innerstädtischem selbst genutzten Wohneigentum durch Erwerb

Nuthetal, den 09.02.2018

Zuwendungszweck

Ziel ist die Bildung von innerstädtischem selbst genutzten Wohneigentum durch Erwerb vorhandenen Gebäudebestandes, durch Um- und Ausbau, durch Erweiterung bestehender Gebäude und durch Baulückenschließung sowie die Modernisierung und Instandsetzung selbst genutzten Wohneigentums zur nachhaltigen Einsparung insbesondere von Wärmeenergie, zur Minderung des CO2-Ausstoßes sowie zur Beseitigung baulicher Missstände.

 

Gebietskulisse

Die Förderung ist innerhalb der innerstädtischen förmlich festgelegten Sanierungs- und Entwicklungsgebiete möglich.

Darüber hinaus können insbesondere in den

  • Städten der regionalen Wachstumskerne (RWK)

  • vom MIL geförderten Stadtumbaustädten

  • Ober- und Mittelzentren gemäß zentralörtlicher Gliederung des Landes Brandenburg (MZ)

  • Gemeinden gemäß Anlage 3 (Berliner Umland)

innerstädtische „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ als Fördergebietskulissen ausgewiesen werden.

 

Mit Beschluss vom 09.12.2015 wurden die wohnungspolitischen Grundsätze für Nuthetal beschlossen. Auf dieser Basis wurden Gebietskulissen zur Abgrenzung für Städtebau- und Wohnraumförderung in Nuthetal festgesetzt. Somit findet diese Richtlinie für diese Gebietskulissen Anwendung.