Nuthetal
 
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Verbrennen von Grünabfällen ist verboten

Nuthetal, den 01.10.2015

Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Grün- und Gartenabfälle aller Art grundsätzlich nicht verbrannt werden dürfen. Dies regelt die Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung  sowie das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes Brandenburg

 

Verstöße gegen diese Bestimmung stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit  empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

 

Für die Entsorgung von Grün- und Gartenabfälle können im Servicecenter der Gemeinde entsprechende Abfallsäcke erworben werden. Diese werden durch die Firma APM regelmäßig abgeholt. Der Tourenplan kann im Internet unter www.apm-niemegk.de eingesehen werden. Auch bei den Wertstoffhöfen des Landkreises können diese Abfälle abgegeben werden.

 

 

Gemeinde Nuthetal

Fachbereich 3

Ordnung und Sicherheit