Die neue Grundsteuer – wichtige Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz

Nuthetal, den 25.03.2022

 

Ab dem Jahr 2025 gilt das neue Grundsteuerrecht. Brandenburg hat sich gegen ein eigenes Landesgrundsteuerrecht entschieden, so dass das Bundesmodell gilt. Das bedeutet für Grundstücksbesitzer, die Abgabe einer Feststellungserklärung, eine neue Berechnung der Grundsteuer und neue Bodenrichtwerte. Das Bundesmodell korrigiert die vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Verzerrungen der derzeitigen, völlig veralteten Bewertung. Das Modell steht für eine sozial gerechtere Grundsteuer.

Was ist zu tun?

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jeden Grundbesitz (bebaut, unbebaut, Eigentumswohnung, land- und forstwirtschaftliches Vermögen) eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung wird Ende Mai/Anfang Juni 2022 durch öffentliche Bekanntmachung (Pressemitteilung, Internet usw.) erfolgen. Einzelaufforderungen werden nicht versendet.

Ab Juli 2022 können die einzelnen Erklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER zu übermitteln. Die Formulare werden dort rechtzeitig bereitgestellt. Härtefälle können Formulare in Papierform beim Finanzamt beantragen.

Wichtig! Die Erklärungen sind spätestens bis zum 31.10.2022 zu übermitteln.

Wie läuft das Verfahren ab?

Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 1.1.2022 per Bescheid fest. Dieser Wert wird dann erstmalig ab dem Jahr 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Bis zum Ablauf des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage des Einheitswerts erhoben.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Anhand des festgestellten Grundsteuerwerts kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Höhe Ihrer „neuen“ Grundsteuer berechnet werden. Der aktuelle Hebesatz ist nicht auf die neu festgestellten Grundsteuerwerte anzuwenden. Erst wenn für die Mehrzahl der Grundstücke eine Neubewertung erfolgt ist – also Ende 2023 oder Anfang 2024 – kann ein neuer Hebesatz ab 2025 festgelegt werden. Die bisherige durchschnittliche Belastung soll jedoch erhalten bleiben.

Wo erhalten Sie weitere Inormationen?

www.bundesfinanzministerium.de (Informationen zur Grundsteuerreform)
www.boris-brandenburg.de (Bodenrichtwerte)
www.finanzamt.brandenburg.de (Erklärvideo)

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationen lediglich um Orientierungshilfen handelt. Diese haben keine Rechts- und Bindungswirkung.

 

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