Nuthetal
 
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Hinweise zum Winterdienst

Nuthetal, den 10.02.2021

 

Vor dem Hintergrund vermehrter Anfragen und Missverständnisse zur Zuständigkeit, sowie zu Art und Umfang des Winterdienstes, möchten wir auf die Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Nuthetal und deren Anlage hinweisen.

In § 2 dieser Satzung ist die Übertragung der Winterdienstpflicht auf die Anlieger geregelt. Maßgeblich ist hier die Anlage/Straßenliste. In dieser ist festgelegt, wo die Kommune und wo die jeweiligen Anlieger den Winterdienst wahrnehmen müssen. In § 3 der Satzung finden Sie Hinweise zu Art und Umfang der Anliegerpflicht. Unter Punkt Nr. 6  sind die tageszeitlichen Erfordernisse der Räum-und Streupflicht aufgeführt.

Sie finden die Straßenreinigungssatzung auf unserer Homepage www.nuthetal.de unter dem Button Politik/Satzungen.

Die derzeitige Witterungslage stellt Anlieger und gemeinde vor erhöhte Anforderungen. Gerade bei nächtlichem fortgesetztem Schneefall kann es zum Teil nicht vollumfänglich möglich sein, alle Straßen, Wege und Plätze morgens völlig schnee- und eisfrei hergestellt zu haben.

Für Hinweise steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Aus aktuellem Anlass bitten wir jedoch, auf unsachliche und im Ton unangemessene Äußerungen zu verzichten.


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