Das Ordnungsamt informiert zum Thema Sperrmüll

Nuthetal, den 30.01.2019

 

Das Ordnungsamt informiert:

Leider gibt es in der Gemeinde Nuthetal oft Probleme mit Sperrmüll, besonders in den Wohngebieten. Hier erhalten Sie einen Überblick zur Vorgehensweise, von der Anmeldung bis hin zur Abholung des Sperrmülles.

Nachfolgende Informationen sind der Internetseite der APM (Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH, www.apm-niemegk.de) entnommen:

 

Sperrmüllabholung durch APM:

Sie möchten Sperrmüll von Ihrem Grundstück abholen lassen?

  • Wenn Sie den persönlichen Kontakt und einen Termin genannt bekommen wollen, ein Anruf im Service-Center 033843 30678 genügt.
  • Sie sagen, was abgeholt werden soll und halten bitte auch Ihr Steuerzeichen bereit. Das Steuerzeichen finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
  • Wenn Sie ein Fax: 033843 30690 oder eine E-Mail: apm-service@datevnet.de senden, vergessen Sie bitte nicht, die Arten der sperrigen Gegenstände zu benennen und das Steuerzeichen anzugeben. Darüber finden wir dann schon heraus, wo Sie wohnen, für den Fall, Sie haben die Adresse vergessen. Den Termin für die Abholung erhalten Sie auf gleichem Weg zurück.
  • Wenn Sie alles selber machen wollen, es geht auch über die Online-Anmeldung Sperrmüll.

 

Sperrmüll richtig bereitstellen:

Nach § 14 Abs. 3 Abfallentsorgungssatzung ist der Sperrmüll vom Besitzer frühestens am Vorabend des Abfuhrtages oder am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr unverpackt und unfallsicher an der, dem Grundstück nächstgelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeugs bereitzustellen. Der Landkreis kann den Ort der Bereitstellung gesondert festlegen.

Wichtig!

  • Der Straßenverkehr darf durch den bereitgelegten Sperrmüll nicht behindert werden.
  • Die Verladung muss für zwei Müllwerker von Hand ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust sowie gefahr- und schadlos möglich und auch im Übrigen zumutbar sein.

Wo darf der Sperrmüll bereitgestellt werden?

Sollte der Ablageplatz des Sperrmülls nicht dem sonst üblichen Abstellort der zu leerenden Abfallbehälter entsprechen, muss dieser Sachverhalt schon bei Anmeldung des Sperrmülls zur Abholung dem APM-Servicecenter mitgeteilt werden.

Die Abholung des Sperrmülls von einer anderen Adresse, als der des veranlagten Objektes, ist ausgeschlossen.