Information zur Geltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DGSVO) und des Inkrafttre-tens des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) am 25.05.2018
Ab dem 25.05.2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung für die öffentlichen Stellen der Gemeinde Nuthetal unmittelbar anzuwenden. In Brandenburg hat der Landtag auch das bestehende Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Das Gesetz tritt gemeinsam mit dem Wirksamwerden der EU-DSGVO am 25.05.2018 in Kraft.
Der Gemeinde Nuthetal ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Nähere Informationen finden Sie unten auf dieser Homepage unter dem Button ‟Datenschutz”. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, hat die Gemeinde Nuthetal einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, welchem in diesem Rahmen eine beratende, kontrollierende und koordinierende Funktion zukommt. In der Gemeinde Nuthetal wird diese Aufgabe von
Frau Sandra Schwericke
- Die behördliche Datenschutzbeauftragte -
Gemeindeverwaltung Nuthetal
Arthur-Scheunert-Allee 103
14558 Nuthetal
Tel.: 033200/2040
E-Mail: sandra.schwericke@nuthetal.de
wahrgenommen. Bei Unklarheiten, aufkommenden Fragen oder möglichen Datenschutzverstößen können Sie sich ab sofort an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.
Die für unsere Körperschaft zuständige Aufsichtsbehörde ist
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de.