Nuthetal
 
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Umbau einer Abwassergrube zur Kleinkläranlage – Zur Nachahmung empfohlen

Nuthetal, den 25.04.2018

 

Ende März 2018 hat die Gemeindeverwaltung Nuthetal die Abwassergrube am Gemeindehaus in Tremsdorf zu einer Kleinkläranlage umgebaut. Gefördert wurde das Projekt mit EU-Mitteln durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Bisher sammelte sich das Abwasser in 2 Schächten auf dem Grundstück und wurde mindestens zwei mal im Jahr von der WAZV abgepumpt und entsorgt. Diese Transportwege und die teuren Entsorgungskosten des Abwassers können jetzt entfallen.

Für den Umbau der Abwassergrube zur Kleinkläranlage wurde ein bestehender Schacht außer Betrieb genommen und in den anderen Schacht ein Zwei-Kammer-Reinigungssystem, eine Aquato-Stabi-Kom & Stabi-Kom-Pakt-Anlage, eingebaut. Hierbei handelt es sich um eine einstufige Belebungsanlage mit integrierter Schlammstabilisierung. Prinzipiell erfolgen dabei sowohl die zyklische Abwasserreinigung durch Belebtschlamm im Aufstauprinzip, als auch die Schlammabtrennung, Schlammstabilisierung und Schlammspeicherung in einer gemeinsamen Anlagenstufe. Die einzelnen Vorgänge sind hierbei nicht räumlich, sondern zeitlich getrennt. Die gemeinsame Stufe ist unterteilt in zwei Kammern. Die erste Kammer übernimmt zusätzlich zur Belüftung die Funktion des Grobfangs. In der letzten Kammer findet neben dem intermittierenden Sauerstoffeintrag die Nachklärung statt.

Mit dem Umbau der Abwassergrube zur Kleinkläranlage entfallen zukünftig nicht nur die regelmäßigen Kontrollen des Wasserstandes in der Grube, es müssen auch keine Entsorgungstermine mehr mit der WAZV vereinbart werden.

 

Haben Sie auch noch eine Abwassergrube?

Spielen Sie auch mit dem Gedanken Ihre Abwassergrube umzubauen bzw. eine Kleinkläranlage auf Ihrem Grundstück einzubauen? Welche Formalien müssen vor dem Einbau beachtet werden?

 

  1. Zur Einleitung von mechanisch-biologisch gereinigtem Abwasser in das Grundwasser ist bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.

  2. Beim Wasser- und Abwasserzweckverband ist ein Antrag zur Befreiung vom Anschlusszwang zu stellen.

  3. Wenn es sich um ein Bodendenkmal handelt, ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 19 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz zu stellen.

  4. Die geplante Kleinkläranlage benötigt eine aktuelle bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und eine CE-Kennzeichnung (nach EU-Recht).

  5. Kleinkläranlagen sind von fachkundigen Firmen einzubauen und regelmäßig zu warten.

  6. Bei einer Kleinkläranlage mit einem Abwasseranfall von mehr als 8 m³ täglich muss ein Bauantrag gestellt werden.

Haben Sie Fragen zu der Kleinkläranlage für das Gemeindehaus in Tremsdorf? Gerne können Sie sich genauer über den Umbau der Abwassergrube zur Kleinkläranlage bei Herrn Dirk Metting von der Gemeindeverwaltung Nuthetal informieren.

Weitere Informationen zu dem Thema

In der Broschüre „Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben“ herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg können Sie sich umfassend über dezentrale Lösungen, von der Planung bis zum dauerhaften Betrieb von Kleinkläranlagen informieren.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:

www.eler.brandenburg.de

ec.europa.eu/agriculture.de