Nuthetal
 
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Informationen über geplante Baumpflanzungen

Nuthetal, den 31.03.2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit informieren wir Sie über die geplante Baumpflanzung in den Straßen In den Gehren 1, Am Luchgraben 24, 25 ,27, Im Bärwinkel 3b, 3, 2 und Eichhörnchenweg 6a/6b sowie auf dem Friedhof Saarmund und Kolonie 1-6.

 

Es werden insgesamt 30 Ulmen im April 2017 gepflanzt. Durch die Baumpflanzung wird es zweitweise zu Einschränkungen in der Befahrbarkeit der Straße kommen. Hierzu bitten wir Sie, Ihre Autos in diesem Zeitraum nicht im Straßenraum zu parken.

 

Die Ersatzpflanzungen sollen die Funktionen des beseitigten Baumbestandes im Naturhaushalt übernehmen. Bäume sind lebensnotwendig auf Grund ihrer ökologischen Funktion für Erhalt, Entwicklung oder Wiederherstellung des Naturhaushaltes, wegen ihrer Bedeutung als Lebens-stätte für wild lebende Tiere, sowie zur Abwehr schädlicher Luftverunreinigungen und zur Verbesserung des Klimas. Bäume sorgen gerade im Sommer für gute Luft.

 

Das Brandenburgische Straßengesetzes (BbgStrG) regelt die Besitz- und damit Zuständigkeitsverhältnisse nach den Bestimmungen. Die oben genannten Straßen dienen seit jeher der Benutzung durch die Allgemeinheit, ist öffentlich gewidmet und nach den Bestimmungen des BbgStG ist die Gemeinde Baulastträger. Insofern ist die Gemeinde auch für die Verkehrssicherung und die Unterhaltung der Straße zuständig. Genau wie die Wahrnehmung der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht so ist auch die Neuordnung des Straßenbegleitgrüns Aufgabe der laufenden Verwaltung.

 

Im Brandenburgische Straßengesetz § 27 Pflanzungen an Straßen heißt es im zweiten Abschnitt: Die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen haben die unvermeidbaren Einwirkungen von Pflanzen aus dem Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden. Mögliche Nachteile, die einem Anlieger durch die Straßenbepflanzung entstehen, sind als Folge der Situationsgebundenheit des Eigentums meistens hinzunehmen.

 

Bei evtl. auftretenden Fragen steht Ihnen Frau Artelt (Tel: 033200-20439) zur Verfügung.

 

Gemeinde Nuthetal

Fachbereich 3