Die Gemeinde Nuthetal sucht eine Schiedsperson

Nuthetal

 

Die Gemeinde Nuthetal sucht für die Dauer von 5 Jahren eine geeignete Person zur Besetzung des

 

Ehrenamtes der Schiedsfrau / des Schiedsmannes.

 

Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:

  • Sie besitzen das Wahlrecht.
  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Nuthetal.
  • Sie sollten Autorität und die Fähigkeiten besitzen, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten und das erforderliche Verhandlungsgeschick besitzen.
  • Sie sollten einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

 

Die Schiedsperson hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren (Zivilrecht, Strafrecht)
  • Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
  • Führung des Protokoll- und Kassenbuches und Durchführung der Abrechnungen mit der Gemeinde Nuthetal

 

Die Gemeinde Nuthetal bietet:

  • Kostenübernahme für Sachkosten, sowie Grund- und Aufbauseminare,
  • fördernde Mitgliedschaft im Bund der Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.,
  • Büro für Sprechstunden und Verhandlungsführungen.

 

Die Schiedsperson wird für die Dauer von 5 Jahren von der Gemeindevertretung Nuthetal gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen und verpflichtet.

 

Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte telefonisch unter 033200 2040, elektronisch unter  gemeindeverwaltung@nuthetal.de oder schriftlich bei der

 

Gemeindeverwaltung Nuthetal

Bürgermeisterin Ute Hustig

Arthur-Scheunert-Allee 103

14558 Nuthetal

 

Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes an die oben genannten Stellen.

 

 

Ute Hustig

Die Bürgermeisterin