Nuthetal
 
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Richtige Entsorgung von Gartenabfällen

Nuthetal, den 03.05.2016

In regelmäßigen Abständen kommt es zu Beschwerden über Ablagerungen von wildem Müll. Wer kennt nicht achtlos in die Landschaft geworfene Abfälle und ärgert sich darüber. Besonders nun im Frühjahr mehren sich die Hinweise über illegale Ablagerungen von organischen Materialien (Grünschnitt, Gartenabfälle) im Wald, am Wegesrand oder auch direkt hinter dem eigenen Grundstück.

 

Vielleicht meinen Grundstücks- und Gartenbesitzer, die auf diese Art entsorgen, dass die im Laufe der Jahre verrottenden Gartenabfälle kein Problem für den Naturhaushalt darstellen. Das ist aber falsch. Diese Abfallhaufen ersticken die natürliche Bodenvegetation, verdrängen die dort lebenden Tiere und stören nachhaltig den vorhandenen Lebensraum durch Nährstoffanreicherungen. Grünabfälle im Wald und am Wegesrand schädigen Boden und Pflanzen.

Ehemals für den Standort typischer Bewuchs wird verdrängt.

 

Wilde Müllablagerungen sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine verbotene Entsorgung. Hier liegt ein Verstoß gegen das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Nuthetal vor. Wird der Verursacher ermittelt, so droht neben einem empfindlichen Bußgeld auch die Auferlegung der Kosten für die Beseitigung der Verunreinigung.

 

Bitte nutzen Sie zur Entsorgung Ihrer Gartenabfälle die Möglichkeit der Kompostierung oder die in der Gemeindeverwaltung erhältlichen Grünabfallsäcke. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Rasenschnitt, Strauchschnitt und Laub zum Wertstoffhof 1 der Stadtentsorgung Potsdam zu bringen Dieser befindet sich im Industriegebiet Drewitz, Handelshof 1-3.

 

 

Lutz Krause

Fachbereich 3