Nuthetal
 
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Information zur Zweitwohnungssteuer

Nuthetal, den 30.03.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie Sie sicherlich wissen, hat die Gemeinde Nuthetal im Dezember 2014 eine Zweitwohnungssteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2015 beschlossen. Grund dafür ist insbesondere eine beabsichtigte Gleichbehandlung aller in Nuthetal wohnenden Bürger, da es für Einwohner mit Zweitwohnsitz weder Schlüsselzuweisungen noch Anteile an der Einkommensteuer gibt. Die Gemeinde kann nur durch Erhebung einer Zweitwohnungssteuer diese für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Kitas, Schulen, Straßen, öffentlichen Gebäuden, etc… dringend benötigten Erträge generieren. Ich hoffe diesbezüglich auf das Verständnis aller mit Zweitwohnsitz gemeldeten Einwohner, insbesondere weil auch diese die Infrastruktur der Gemeinde mitnutzen.

 

Heute wurden deshalb an alle mit Zweitwohnsitz gemeldeten Nuthetaler die entsprechenden Erklärungen/Fragebögen versandt. Die Anschreiben sind zwar auf den 4. März datiert, nämlich den Tag des Drucks, jedoch mussten danach noch Prüfungen seitens der Meldestelle vorgenommen werden, weshalb sich die Versendung noch einmal verzögerte. Die Frist zur Abgabe der Erklärung/des Fragebogens beträgt allerdings 14 Tage ab Eingang des Schreibens.  Sie haben also ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens bei Ihnen noch 2 Wochen Zeit, den Fragebogen auszufüllen und zurück zu senden bzw. persönlich abzugeben.

 

Zum besseren Verständnis wurde der Erklärung auch ein zweiseitiges Erläuterungsblatt beigefügt. Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, erreichen Sie die zuständige Mitarbeiterin unter der im Anschreiben angegebenen Rufnummer.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

Stephan Ranz

Kämmerer der Gemeinde Nuthetal