• Start
  • » Nachrichten
  • » Infos zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

Infos zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine

Nuthetal08.06.2022

Diese Informationen haben den Stand 27.05.2022:

 

Der formelle Verfahrensweg in Brandenburg für Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, wird weiter ausgestaltet. Die Bundesregierung hat zum 1. Juni 2022 den Übergang in das Leistungssystem SGB II beschlossen, was grundsätzlich Verbesserungen mit sich bringt.

 

Leistungen für ukrainische Staatsbürger*innen – Informationen vom Jobcenter MAIA

 

Zum 01.06.2022 erfolgt für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II). Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) und Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.

 

Mehr Informationen direkt hier >>

 

Zum Aufenthalt

 

Ukrainische Staatsbürger*innen mit biometrischem Reisepass können sich bis zu 90 Tage in Deutschland ohne Registrierung aufhalten. Es gibt also keine Verpflichtung, sich sofort bei den Behörden zu melden. Es ist für den Antrag auf Sozialleistungen jedoch unbedingt erforderlich.

 

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen "vorübergehenden Schutz" nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Der vorübergehende Schutz gilt dann für bis zu drei Jahre. Um diesen Schutz zu bekommen, muss man sich bei der zuständigen Behörde registrieren, diese ist die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) in Eisenhüttenstadt. Die Ausländerbehörde Potsdam-Mittelmark hat ihren Sitz in Werder (Havel). Menschen, die einen vorläufigen Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz bekommen, haben bei Bedürftigkeit auch Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - bzw. ab 1. Juni 2022 nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Potsdam-Mittelmark.  

 

Ärztliche Erstuntersuchung - für Volljährige und Kinder

 

Ukrainische Geflüchtete, die bei der Ausländerbehörde registriert sind und noch keine Ärztliche Erstuntersuchung erhalten haben, wenden sich bitte an die Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig: (hier der Link) oder das Johanniter Krankenhaus Treuenbrietzen (seit 17.Mai 2022): (Termin unter diesem Link). Für den Fall, dass Menschen medizinische Hilfe brauchen, kann beim Sozialamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark - Email sozialamt@potsdam-mittelmark.de - eine Unterstützung beantragt werden.

 

Alle Fragen, die sich mit der Ankunft von Flüchtenden aus der Ukraine im Landkreis ergeben, richten Sie bitte per Email an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter asyl@potsdam-mittelmark.de. Für eilige telefonische Anfragen hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Hotline eingerichtet, die Sie von Montag - Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichen können:

 

Telefon-Hotline

 

  • - Mobil 0175-256 27 95 und 0151- 729 32 758
  • - Montag - Freitag 9.00 - 15.00 Uhr
  • - außerhalb dieser Zeit bitte per Email an asyl@potsdam-mittelmark.de

 

Die weiteren Informationen des Landkreises finden Sie hier (Link)

Wenn sich bestehende rechtliche Fragen geklärt haben, werden wir diese Information aktualisieren. Das Land Brandenburg informiert auf dieser Internetseite zu wichtigen Fragen der Einreise.

Weitere Informationen für Menschen aus der Ukraine finden Sie (auch auf Ukrainisch) auf der Internetseite "Handbook Germany"