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Entschädigung für Selbstständige und Gewerbetreibende

Nuthetal18.03.2020

Entschädigung für Selbstständige und Unternehmer

 

Selbstständige und Unternehmer können einen Antrag auf Entschädigung beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) stellen.

 

Die Entschädigung kann beantragt werden, wenn ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Dienstleistungen und Gewerbebetriebe durch die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) vom 17. März 2020 erlassen wurde.

 

Gemeinde Nuthetal