• Start
  • » Baumfällgenehmigung

Baumfällgenehmigung

Kurzinformationen


Baumfällungen dürfen ausschließlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 28.02. erfolgen.

Rechtsgrundlagen
Baum- und Gehölzschutz
Notwendige Unterlagen

 

 

  • Bestandsplan/ Lageplan aller auf dem Grundstück befindlichen Bäume inkl. Einzeichnung des Standortes des einzumessenden Baukörpers (bei Bauantrag)
  • Markierung und Auflistung der zu fällenden Bäume mit Angabe der Art und des Stammumfanges (gemessen in 1,30 m Höhe über dem Erdboden)
  • Foto des zur Fällung beantragten Baumbestandes (nicht Bedingung)
  • zusätzliche Stellungnahme der Unteren Forstbehörde (nur während der Vegetationsperiode)
  • Die Eckpunkte des Baukörpers sind durch Pflöcke auf dem Baugrundstück zu markieren
  • Vorschläge zu möglichen Ersatzpflanzungen (Ort, Umfang etc.) sind erwünscht
Kosten

 

Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Nuthetal in der jeweils gültigen Fassung.

 

Formulare
Antrag Baumfällung bzw. genehmigungspflichtige Baumveränderung