Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste
Melderegister, Übermittlungssperre
Kurzinformationen
Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.
Beschreibung
Widersprochen wird gegen
- Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
- Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
- Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
- Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
- Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagment der Bundeswehr nach § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
Notwendige Unterlagen
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Cordula Müller
(033200) 20427
(033200) 20444