Fachbereich 3 - Bauwesen und Facilitymanagement

Erschließung, baurechtliche Beratung


Beschreibung


Wo bekomme ich einen Nachweis über die gesicherte städtebauliche Erschließung gemäß §§ 43 u. 44 BbgBO?

 

 

 


Rechtsgrundlagen


§§ 43 u. 44 BbgBO


Notwendige Unterlagen


Der einfache Lageplan soll auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte (Liegenschaftskarte) bzw. auf der Grundlage des Auszuges aus dem Gemeindekartenwerk gefertigt sein. Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:

 


Ansprechpartner

Rainer vom Lehn
Telefon (033200) 20435
Telefax (033200) 20444