Grundbucheintragung, Bescheinigung zur vorrangigen Bearbeitung
Kurzinformationen
Bescheinigung für die vordringliche Bearbeitung von Grundbuchanträgen und Grundbucheintragungsersuchen bei besonderen Investitionszwecken wie:
Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer Betriebsstätte,
Schaffung und Wiederherstellung von Wohnraum im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen,
Schaffung der für Investitionen erforderliche Maßnahmen
Grundbuchauszüge erstellen die Grundbuchämter der Amtsgerichte.
Beschreibung
Im Grundbuch sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:
Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder kreisfreie Stadt und Finanzamt
Entstehungsjahr des Flurstücks
Lage des Flurstücks
Tatsächliche Nutzung des Flurstückes mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
Gesamtfläche des Flurstücks (Summe der Flächenangaben der Flurstücksabschnitte der tatsächlichen Nutzung)
Bestandsblattnummer (auch Grundbuchkennzeichen genannt, bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattnummer bezeichnet alle zu einem Bestand gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken.)
Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
Bestandsverzeichnisnummer ( Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z.B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
Angaben zum Eigentümer des Bestandsblattes wie Name , Adresse und Eigentümeranteile