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Fachbereich 2 - Finanzen

Grundbucheintragung, Bescheinigung zur vorrangigen Bearbeitung


Kurzinformationen

Bescheinigung für die vordringliche Bearbeitung von Grundbuchanträgen und Grundbucheintragungsersuchen bei besonderen Investitionszwecken wie:

  • Sicherung oder Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere durch Errichtung oder Erhaltung einer Betriebsstätte,
  • Schaffung und Wiederherstellung von Wohnraum im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen,
  • Schaffung der für Investitionen erforderliche Maßnahmen

Grundbuchauszüge erstellen die Grundbuchämter der Amtsgerichte.


Beschreibung

Im Grundbuch sind zu jedem Flurstück u.a. folgende Daten gespeichert:

  1. Flurstückskennzeichen (bestehend aus Länderkennung, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
  2. Zugehörigkeit zur Gemarkung, Gemeinde, Kreis oder kreisfreie Stadt und Finanzamt
  3. Entstehungsjahr des Flurstücks
  4. Lage des Flurstücks
  5. Tatsächliche Nutzung des Flurstückes mit entsprechenden Flächenangaben (Abschnittsflächen des Flurstücks)
  6. Gesamtfläche des Flurstücks (Summe der Flächenangaben der Flurstücksabschnitte der tatsächlichen Nutzung)
  7. Bestandsblattnummer (auch Grundbuchkennzeichen genannt, bestehend aus der Länderkennung, Grundbuchbezirksnummer und der Grundbuchblattnummer. Die Bestandsblattnummer bezeichnet alle zu einem Bestand gehörigen Grundstücke mit deren Flurstücken.)
  8. Zugehörigkeit zum Amtsgericht und Grundbuchbezirk
  9. Bestandsverzeichnisnummer ( Nummer des Grundstückes unter dem das Flurstück auf dem Bestandsblatt gebucht ist)
  10. Buchungsart (gibt die Art des Rechts am Grundstück an z.B. Eigentum, Erbbaurecht, ...)
  11. Angaben zum Eigentümer des Bestandsblattes wie Name , Adresse und Eigentümeranteile

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Angaben zum Antragsteller: Auszug aus Handelsregister oder Vertretungsvollmacht
  • Angaben zum Grundstück:
    • Gemarkung, Flur, Flurstück, Postanschrift, (Flurkartenauszug)
    • Eigentumsverhältnisse/Nutzungsverhältnisse
    • Kaufvertrag/Grundstücksverkehrsgenehmigung oder Grundbuchauszüge
  • Angaben zum Investitionsvorhaben:
    • Beschreibung der Investitionsmaßnahme
    • Investitionsvolumen
    • Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen/Wohneinheiten
    • Nachweis zur planungs-/baurechtlichen Durchführbarkeit anhand von behördlichen Erklärungen, Beschlüssen etc.
  • Begründung für die Notwendigkeit der bevorzugten Grundbuchbearbeitung

Gebühren

keine

 


Ansprechpartner

Andrea Ehlers
Telefon (033200) 20418
Telefax (033200) 20444