Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Melderegister, Übermittlungssperre


Kurzinformationen

Eine Übermittlungssperre gegen Weitergabe der Einwohnermeldedaten ist nur für Personen möglich, die mit ihrer Haupt- oder Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind.


Beschreibung

Widersprochen wird gegen

  1. Auskünfte an Parteien und politische Vereinigungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerentscheiden und/oder
  2. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen und/oder
  3. Auskünfte an Adressbuchverlage und/oder
  4. Datenübermittlungen an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören und/oder
  5. Auskunftserteilung im automatisierten Abruf über das Internet
  6. Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagment der Bundeswehr nach § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz

 


Rechtsgrundlagen

 


Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Cordula Müller
Telefon (033200) 20427
Telefax (033200) 20444