Fachbereich 1 - Hauptamt, Ordnungswesen, Brandschutz, Sozialwesen, Bürgerdienste

Fundsachen, abgeben


Kurzinformationen


Im Service-Center können Fundsachen abgegeben werden. Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum gemäß § 973 BGB. Verzichtet der Finder der Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so kann die Behörde die Sache öffentlich versteigern.


Beschreibung


Im Service-Center können Fundsachen abgegeben werden. Mit Ablauf von 6 Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder das Eigentum gemäß § 973 BGB. Verzichtet der Finder der Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so kann die Behörde die Sache öffentlich versteigern.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren

 

 


Fristen


Lagerdauer 6 Monate


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)


keine


Ansprechpartner

Cordula Müller
Telefon (033200) 20427
Telefax (033200) 20444