FBG 'Fresdorfer Heide' w.V.

Vorschaubild FBG 'Fresdorfer Heide' w.V.
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Vorstand der FBG

Michendorfer Chaussee 21
14473 Potsdam

(0331) 27 08 42 5 Geschäftsstelle
(03222) 24 47 31 1 Geschäftsstelle

E-Mail:
Homepage: www.waldbesitz.de

Öffnungszeiten:
Melden Sie sich bitte bei einem Besuch vorher
telefonisch oder per E-Mail an.

 

30 Jahre

       Forstbetriebsgemeinschaft „Fresdorfer Heide“ w.V.

1991- 2021

 

Herzlich Willkommen im brandenburger Wald und bei der Forstbetriebsgemeinschaft „Fresdorfer Heide“ w. V.


Unser forstwirtschaftlicher Zusammenschluss wurde im August 1991 von 8 Waldbesitzern gegründet.

Wir können auf lange und sehr gute Erfahrungen in Sachen forstwirtschaftliche Dienstleistungen und forstliche Beratungs- und Betreuungsleistungen zurückblicken. Am 14. Oktober 2016 hat der Vorstand vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Herrn Jörg Vogelsänger eine Ehrenurkunde als Anerkennung für die in den vergangenen 25 Jahren geleistete ehrenamtliche Arbeit erhalten.

Durch den Beitritt zum Paneuropäischen Forstzertifizierungssystem (PEFC) sind wir auch in der Zukunft ein kompetenter, ökologisch und nachhaltig arbeitender Partner für alle privaten Waldbesitzer.

Wir betreuen Waldbesitzer in 54 Gemarkungen der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Nuthe-Urstromtal und in der kreisfreien brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam.

Womit beschäftigen wir uns?

 

    • Beratung und Schulung der Waldbesitzer

 

    • Waldpflege, Naturschutz und Landschaftspflege

 

    • Holzeinschlagsarbeiten und Holzverkauf

 

    • allgemeiner Forstschutz und Verkehrsicherungsarbeiten

 

    • finanzielle Unterstützung nach einem Waldbrand

 

    • Betriebshaftpflichtversicherung

 

    • Beantragung, Projektbetreuung und Abrechnung von Fördermitteln

 

    • Einsatz von Forstunternehmen für alle forstlichen Arbeiten

 

    • Beschaffung von Pflanzen aus Baumschulen

 

    • Beschaffung von Material und Geräten für die Waldbewirtschaftung


Für wen arbeiten wir?
Für folgende Waldbesitzer oder Nutzungsberechtigte einer Waldfläche: den Bürger, die Kommune oder Gemeinde, die Kirchengemeinde oder das Wirtschaftunternehmen mit Waldbesitz.

Wie arbeiten wir?
Es erfolgt eine parzellenscharfe Bewirtschaftung nach Fläche und Eigentümer. Alle notwendigen forstwirtschaftlichen Arbeiten werden auf der Grundlage von Finanzierungsplänen besprochen. Der Eigentümer entscheidet, ob er die vorgeschlagenen Arbeiten auf seiner Waldfläche auch durchführen möchte. Die Eigentumsrechte des einzelnen Waldbesitzers werden nicht berührt. Die waldgesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg  (LWaldG) und die Satzung der FBG sind einzuhalten.

Was sind wir?
Die Forstbetriebsgemeinschaft ist eine juristische Person des Privatrechts (§ 16 Bundeswaldgesetz) in der Zusammenschlussform "Waldverein". Die Anerkennung nach § 19 BWaldG und die Verleihung der Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB erfolgte durch das MIL des Landes Brandenburg Abteilung Forstwirtschaft.

Wer leitet den Waldverein?
Organe des Waldvereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführung. Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen erfordern die Zusammenarbeit von Betriebswirten, Forstingenieuren, Steuerberatern, Juristen und staatlichen Behörden mit jahrelanger Erfahrung.

Wie finanzieren wir uns?
Der Waldverein erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben Mitgliedsbeiträge und Entgelte für einzelne Dienstleistungen.

Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist die kostenlose Betreuung durch eigenes forstliches Fachpersonal und forstliches Fachpersonal des Landesbetriebes Forst Brandenburg auf der Grundlage von Einzelverträgen über die tätige Mithilfe des Landesforstbetriebes im Privatwald.

Außerdem gibt es bei uns:

 

    • Waldbegehungen mit praktischen Vorführungen

 

    • Vermittlung von Schulungskursen, z. B Motorsägenlehrgänge

 

    • Vermittlung von Fortbildungskursen an forstlichen Bildungseinrichtungen

 

    • aktuelle Fachinformationen durch eigene Informationsblätter

 

 


Aktuelle Meldungen

Waldflächenbezogene Prämie des Bundes

(13.04.2023)

INFO zur waldflächenbezogenen Prämie des Bundes

Neue BMEL-Förderung für Waldbesitzer

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startete am 12. November 2022 das neue rderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunfts-fester Wälder. Dürre, Hitze und Insektenbefall haben den deutschen Wald zuletzt sichtbar geschwächt.

Bundesminister Cem Özdemir: Unsere Wälder brechen unter der Last der Klimakrise regelrecht zusammen. Damit der Wald vom Patienten zum Klimaschützer werden kann, starten wir jetzt ein gewaltiges Wald-Klima-Paket. Mit 900 Millionen Euro unterstützen wir Waldbesitzende dabei, ihre Wälder an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Den Waldbesitzenden liegt viel daran, ihre Wälder stark zu machen und für kommende Generationen zu erhalten. Wir geben ihnen für diese wichtige Zukunftsaufgabe jetzt eine verlässliche Perspektive.  

Das Programm ist Teil der „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“ dafür stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.    

 

Seit dem 12. November 2022 ist es zur Beantragung der Förder-mittel freigeschaltet im Internet bei der Fachagentur Nachwach-sende Rohstoffe (FNR) unter:

 

              www.klimaanpassung-wald.de

 

Ein klimaangepasstes Waldmanagement umfasst 12 Kriterien, die erfüllt werden müssen (Richtlinie für die Zuwendungen auf der Internetseite der Fachagentur).

 

Bitte prüfen Sie selbstständig, ob Ihr Wald die vorgeschriebenen Kriterien Nr. 2.2.1 bis 12. erfüllt, eine davon ist, ob Sie Ihren gesamten Wald bei der Berufsgenossenschaft gemeldet haben.

Danach stellen Sie den Antrag im Internet auf der Homepage – Seite der FNR. Anschließend erhalten Sie von uns die benötigten Nachweise. Dazu muss die FBG ein gesondertes Modul beim PEFC beantragen, weil die FBG für ihre Waldbesitzer als Gruppenzertifizier gilt.

 

Vorbildliche Waldbewirtschaftung

Ein Zertifikat für umweltverträgliche Waldbewirtschaftung

Seit dem 30. April 2001 sind die Waldflächen der Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) "Fresdorfer Heide" w.V. nach dem PEFC-System (Pan-Europäische Forstzertifizierung) zertifiziert.

 

Welche Ziele verfolgt PEFC?

PEFC soll dokumentieren, dass die Waldflächen nachhaltig bewirtschaftet werden (sechs sogenannte Helsinki-Kriterien). Zudem soll PEFC dem Image der Forstwirtschaft und vor allem dem Absatz des Rohstoffes Holz zugute kommen.

 

Ist ein PEFC-Zertifikat wirklich notwendig?

Sägewerke, Baumärkte, Zeitungsverlage- die Nachfrage nach Holz aus zertifizierten Wäldern steigt stetig. Es ist absehbar, dass in nächster Zukunft der Verkauf von Holz ohne Zertifikat schwierig oder gar unmöglich sein wird.

 

Welche Folgen hat die PEFC-Zertifizierung?

Die Waldflächen sind entsprechend der Leitlinie zu bewirtschaften. d.h. beispielsweise: Kahlschläge nur in absoluter Ausnahmesituation, Vorrang hat der Anbau von Mischbeständen, schwere Technik soll nur auf gekennzeichneten Schneisen in den Beständen fahren.  

Darüber hinaus unterwirft sich jeder Waldbesitzer einer stichprobenartigen Kontrolle durch unabhängige Gutachter.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf dieser Internetseite:        www.dfzr.de

 

Das vierte PEFC-Vor-Ort-Audits im Frühjahr 2020 ist für die Forstbetriebsgemeinschaft "Fresdorfer Heide" w.V. erfolgreich verlaufen.

Foto zu Meldung: Vorbildliche Waldbewirtschaftung